Kosten und Abrechnung
In unserer Gemeinschaftspraxis legen wir großen Wert darauf, dass der Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung klar und transparent gestaltet ist. Da unsere Praxis über Kassensitze verfügt, bieten wir Behandlungen für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen sowie für Privatpatienten und Selbstzahler an.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da wir als vertragspsychotherapeutische Praxis im Arztregister eingetragen sind, werden die Kosten für eine notwendige Behandlung in der Regel vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Ablauf: Für das erste Kennenlernen im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde benötigen Sie lediglich die elektronische Gesundheitskarte. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
- Antragstellung: Nach den ersten probatorischen Sitzungen unterstützen wir Sie dabei, den notwendigen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse zu stellen.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe ist in unserer Praxis problemlos möglich. Der Umfang der Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.
- Vorgehen: Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei Ihrem Versicherer zu informieren, welche Leistungen (gemäß GOÄ/GOP) in Ihrem Vertrag enthalten sind.
- Honorar: Unsere Honorargestaltung richtet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
In manchen Fällen entscheiden sich Patienten dazu, die Therapiekosten selbst zu tragen – etwa um behördliche Formalitäten zu vermeiden oder bei dem Wunsch nach absoluter Anonymität gegenüber der Versicherung.
- Vorteil: Es erfolgt keine Befundübermittlung an die Krankenkasse und es entfallen bürokratische Antragsverfahren.
- Kosten: Auch hier bildet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) die Grundlage unserer Abrechnung.
Wir bieten Ihnen eine individuell abgestimmte ambulante Rehabilitationsnachsorge in der Gruppe. Dabei unterstützen wir Sie, die während Ihrer Rehabilitation erreichten Ziele nachhaltig in Ihren Alltag zu integrieren und weiter auszubauen.
Über den folgenden Button können Sie sich direkt auf der PsyRENA-Website anmelden. Bei Fragen steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung:
Frau Daniela Schwabe
Telefon: +49 176 537 291 92
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Unser Angebot

Dauer und Frequenz
Eine Psychotherapie-Einheit dauert 60 Minuten. Die Anzahl der benötigten Sitzungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Klientin oder des Klienten. Ein Abstand von ein bis zwei Wochen zwischen den Terminen hat sich als empfehlenswert erwiesen.

Absageregelung
Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um eine rechtzeitige Absage – spätestens 48 Stunden vor dem Termin. Bei späterer Absage wird das Honorar für die Einheit verrechnet, sofern der Termin nicht neu vergeben werden kann.

Verschwiegenheit
Wir unterliegen der gesetzlich geregelten Schweigepflicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz. Alle im Rahmen der Therapie besprochenen Inhalte werden streng vertraulich behandelt. Ausgenommen davon sind die im Zuge unserer Ausbildung verpflichtenden Supervisionen – auch hier gilt, dass die Supervisor:innen ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen.